Pflegekasse
Hausnotruf mit Pflegegrad
Stand: 24. September 2026. Die Pflegekasse entscheidet in jedem Einzelfall – eine Übernahme der Kosten können wir nicht zusagen. Diese Seite ersetzt nicht die Beratung vor dem Antrag.
Wer Anspruch hat
Ein Hausnotruf kann als Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse bezahlt werden (§ 40 SGB XI). Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5). Im Antrag geben Sie außerdem an, was auf Sie zutrifft:
- Sie leben allein oder sind über weite Teile des Tages allein, oder
- Sie (oder jemand in Ihrem Haushalt) können mit einem normalen Telefon keinen Hilferuf absetzen, und wegen Ihres Gesundheitszustands ist jederzeit mit einem Notfall zu rechnen.
Ist der Pflegegrad beantragt, aber noch nicht entschieden, helfen wir Ihnen trotzdem – der Antrag für den Hausnotruf folgt dann nach dem Bescheid.
Was die Pflegekasse zahlt – und was Mehrkosten sind
Die Pflegekasse übernimmt nach Genehmigung die Grundversorgung: das Hausnotrufgerät mit Anschluss an die Hausnotrufzentrale, die rund um die Uhr erreichbar ist. Was darüber hinausgeht, sind Mehrkosten, die Sie selbst tragen, zum Beispiel:
- zusätzliche Technik oder Ausstattung,
- Hinterlegung Ihres Wohnungsschlüssels oder ein Schlüsseltresor,
- Einsatzbereitschaft vor Ort, Aktivrufe der Zentrale, Bewegungsmelder oder eine Tagestaste.
Welche Mehrkosten bei Ihrem Paket anfallen, sehen Sie im Shop an jedem Paket und besprechen wir in der Beratung. Über eine Versorgung ohne Mehrkosten beraten wir Sie ebenso – fragen Sie danach. Die Kasse erstattet gezahlte Mehrkosten nicht.
So läuft es ab
- Bestellen: Im Shop geben Sie an, dass ein Pflegegrad vorliegt, und wählen, wann die Versorgung beginnen soll (siehe unten). Pflegekasse und Versichertennummer ergänzen Sie danach auf Ihrer persönlichen Seite „startklar“.
- Beratung: Vor der Versorgung beraten wir Sie – zum Hausnotruf, zu den Voraussetzungen (Strom, Telefon oder Internet) und zu möglichen Mehrkosten. Beim Basispaket im Karton geschieht das am Telefon; bei allen anderen Paketen kommen wir ohnehin zu Ihnen nach Hause und beraten dort.
- Antrag: Nach der Beratung unterschreiben Sie den Antrag auf Kostenübernahme (Muster „Anlage 2“ der Pflegekassen). Beim Paket im Karton laden Sie ihn vorausgefüllt auf „startklar“ herunter und schicken ihn per Post zurück; beim Hausbesuch bringen wir ihn mit. Wir reichen ihn bei Ihrer Pflegekasse ein.
- Genehmigung: Die Pflegekasse soll zügig entscheiden, in der Regel innerhalb von drei Wochen, mit Gutachten innerhalb von fünf Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Den Bescheid teilen wir Ihnen per E-Mail mit.
- Lieferung und Einweisung: Wir schicken das Gerät oder schließen es bei Ihnen an und erklären die Bedienung. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Empfang und Einweisung (Muster „Anlage 3“) – beim Paket im Karton liegt dafür ein Rückumschlag bei.
Sofort starten oder erst nach der Genehmigung?
Beim Bestellen wählen Sie selbst:
- Erst nach Genehmigung: Wir liefern und buchen erst ab, wenn die Pflegekasse zugestimmt hat. Bis dahin sind Sie noch nicht abgesichert.
- Sofort starten: Sie sind gleich abgesichert und zahlen bis zur Genehmigung den vollen Monatsbeitrag. Danach zahlen Sie nur noch Ihren Anteil laut Angebot. Lehnt die Kasse ab, läuft der Vertrag zum vollen Beitrag weiter – kündigen können Sie ihn mit der vereinbarten Frist.
Was Sie unterschreiben
- den Antrag auf Kostenübernahme mit Beratungs- und Mehrkostendokumentation (Anlage 2),
- die Empfangs- und Einweisungsbestätigung (Anlage 3),
- Ihren Vertrag mit dem DRK schließen Sie online mit dem Knopf „Zahlungspflichtig bestellen“ – dafür ist keine Unterschrift auf Papier nötig.
Fragen?
Rufen Sie uns an: 0641 40006-650. Wir helfen auch beim Antrag auf einen Pflegegrad.